Archiv der Kategorie: Gewerkschaftsinfo

Mein erstes Mal

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Seitdem ich BRV der Angestellten der LW bin, haben wir als ZBR für den Verwaltungsbereich bereits mehrere Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Alle wurden sehr gut von Ihnen angenommen und  Sie gaben viel positives Feedback.
ZB    Gleitzeit BV
BV für Präventionsfachkräfte
BV Mobile Office

Wann immer eine Betriebsvereinbarung verhandelt wird, holen wir uns rechtliche Informationen unserer zuständigen Gewerkschaftssekretäre dazu ein und
erhalten umfangreiche Unterstützung.

Die aktuellen Betriebsvereinbarungen finden Sie im AUVA Blog unter
http://auva-suche/Seiten/Betriebsvereinbarungen.aspx?k=

Derzeit laufen Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung „Fuhrpark“.

Wann immer eine neue Dienstanweisung vorliegt und wir rechtliche Fragen dazu haben, holen wir uns Informationen unserer zuständigen Gewerkschaftssekretäre dazu ein und
erhalten umfangreiche Unterstützung.

Die aktuellen Dienstanweisungen finden Sie im AUVA Blog unter

http://auva-suche/Seiten/Dienstanweisungen.aspx

Viele der Dienstanweisungen wurden nach Verhandlungen zu Ihren Gunsten verändert.
Derzeit führt der ZBRV wegen der Dienstanweisung „Dienstreisen-Dienstfreistellung“ Verhandlungen.

Wann immer leider aus arbeitsrechtlichen Gründen eine Klage zu führen ist, holen wir uns Informationen unserer zuständigen Gewerkschaftssekretäre dazu ein und
erhalten umfangreiche Unterstützung.
Zumeist werden die Prozesse von der Gewerkschaft „finanziert“ und von Rechtsexperten der Gewerkschaft geführt.

Viele dieser Klagen wurden letztendlich auch gewonnen und haben allen betroffenen Kolleg*innen zumeist Geld eingebracht.

Zuletzt war das zB eine Klage zu einschlägigen Vordienstzeiten – hier wird seitens der AUVA bereits die Nachzahlung vorbereitet.

Nicht vergessen sollte man auch die jährlichen Kollektivertragsverhandlungen, die uns Lohnerhöhungen einbringen und letztendlich zu unserer ausgezeichneten Dienstordnung geführt haben.

Alle Ergebnisse, die wir mit Unterstützung der Gewerkschaft erzielen konnten, gelten für
100% der Kolleginnen und Kollegen.

In der Landesstelle Wien unterstützen aber derzeit nur 35% der Kolleg*innen die Gewerkschaft mit ihrer Mitgliedschaft.

Ich wende mich daher erstmals an die Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch keine Zeit gefunden haben eine Mitgliedsanmeldung auszufüllen.
Jetzt ist die beste Zeit dazu.

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie die Position der Gewerkschaft als kompetente und effektive Interessenvertretung aller Angestellten.
Und Sie profitieren von einem vielfältigen Service- und Leistungsangebot!

Hier geht’s zum Anmeldeformular.

Alle_Leistungen_auf_einen_Blick

Sollten Sie, bevor Sie Ihren Antrag ausfüllen, mehr Informationen brauchen, komme ich gerne
bei Ihnen vorbei.

Ihr Betriebsratsvorsitzender der Angestellten
Harald Platteter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

500 Gründe für eine Corona Prämie

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Betriebsrat und Gewerkschaft kämpfen aktuell für eine Corona-Prämie, die die tollen Leistungen der Sozialversicherungs-Beschäftigten wertschätzt.

Wir brauchen IHRE Unterstützung!

Um den Geschäftsführungen und Generaldirektoren zu zeigen, warum Sie eine Prämie verdient haben, sammeln wir 500 Gründe für eine Corona-Prämie. Verraten Sie uns Ihren persönlichen Grund!

Hier Ihren persönlichen Grund für eine Corona-Prämie bekanntgeben

Sie können Ihren persönlichen Grund hier komplett anonym bekanntgeben.

Übrigens: Je mehr wir sind, desto stärker sind wir!
Hier können Sie Gewerkschaftsmitglied werden, falls Sie noch nicht dabei sind. 

Zusammen mit der Gewerkschaft konnten in der letzten Zeit 2 langjährige Gerichtsverfahren positiv abgeschlossen werden.
Manche von Ihnen haben vor kurzem eine Nachzahlung erhalten, nachdem es zu einer Nachverrechnung von Dienstzeiten zwischen dem 15 und 18. LJ gekommen ist.
Der nächste Nachzahlung aufgrund der möglichen Anrechnung von facheinschlägigen Vordienstzeiten sollte bis Ende des Jahres erfolgen.

Auch Betriebsvereinbarungen wie Mobile Office oder gleitende Arbeitszeit lassen sich nur mit rechtlicher Unterstützung durch die Gewerkschaft verhandeln und abschließen.

Es gibt viele Gründe Gewerkschaftsmitglied zu sein oder zu werden.

Lohn- und Gehaltsabschluss in der Sozialversicherung 2018

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

BRV Goblirsch hat Sie bereits mit E-Mail vom 18.10. über den Abschluss der Lohn- und Gehaltsverhandlungen informiert.

Ich möchte hier noch einmal die von Gewerkschaft zur Verfügung gestellten Unterlagen ablegen.

Abschluss der Gehalts-/Lohn-Verhandlungen

Verhandlungsergebnis

96. Änderung DO.A

Aus unserer Sicht handelt es sich um ein absolut herzeigbares Ergebnis.

Wie auch die Verhandlungsmitglieder der Gewerkschaft, sind auch wir der Meinung, dass
sich anhand solcher Ergebnisse zeigt wie sinnvoll und notwendig es ist, dass sehr viele Menschen in der Sozialversicherung gewerkschaftlich organisiert sind.

Für Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

für den Ang.BR
BRStv. Harald Platteter

 

 

Erfolgreicher Abschluss der Dienstrechtsgespräche in der SV

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Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Nach intensiven Verhandlungen konnten die Dienstrechtsgespräche für die Arbeiter und Angestellten in der Sozialversicherung am 06.06.2017 erfolgreich abgeschlossen werden.

Insbesondere konnte eine Verbesserung in der SV-Pensionskasse erreicht werden.

Die Information der Gewerkschaft (GPA-DJP und Vida) können Sie hier nachlesen.

Für genaue, persönliche Informationen zu diesem Abschluss steht natürlich
Alfred Goblirsch als Mitglied des Zentralbetriebsrates der AUVA zur Verfügung.

f.d.Ang BR

Harald Platteter

Exklusiv – Angebot für Gewerkschaftsmitglieder

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Allgemein, Gewerkschaftsinfo, Vergünstigungen veröffentlicht.

Logo

Wir freuen uns, dir/Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Zentralbetriebsrat der AUVA, den Gewerkschaften und corporatebenefits, ab sofort ein umfangreiches Mitarbeitervergünstigungsprogramm zur Verfügung stellen zu können!

Was sind Mitarbeitervergünstigungen?
Namhafte Anbieter stellen ihre Produkte und Dienstleistungen zu Sonderkonditionen zur Verfügung. Der Vorteil für dich – du kommst in den Genuss deutlicher Preisnachlässe und exklusiver Leistungen. Die Nutzung der Plattform ist selbstverständlich kostenfrei und steht für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung.

Wie greife ich auf die Mitarbeitervergünstigungen zu?
Die Mitarbeitervergünstigungen findest du unter
https://auva-zbr.mitarbeiterangebote.at

Bei dem ersten Zugriff auf die Präsentationsplattform ist eine Registrierung erforderlich, bei der du deine E-Mail-Adresse und einen Registrierungscode zur Verifizierung angibst. Den Registrierungscode erhalten ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder beim zuständigen Betriebsrat (Harald Platteter und Barbara Haberl).

Wir hoffen, dass du von der Auswahl der Angebote profitieren kannst und wünschen dir/Ihnen viel Freude mit den Mitarbeiterangeboten!

Jetzt GPA-djp Mitglied werden?
Web: www.gpa-djp.at
Alle Infos zur Mitgliedschaft erhältst du bei deinem Betriebsrat!

Für Fragen oder Hilfestellung stehen wir dir/Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Für den Angestelltenbetriebsrat
Harald PLATTETER
 BRV

Lohnsteuer runter! Wir haben es geschafft

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Wir haben es geschafft!

Danke an mehr als 882.000 UnterstützerInnen!

Gemeinsam haben wir Druck gemacht. Die Lohnsteuersenkung kommt!

Die größte Steuerreform seit 40 Jahren
Eine spürbare Entlastung von 5 Milliarden Euro, die vor allem den kleinen und mittleren Einkommen zugutekommt!

Bis zu einem Drittel mehr netto vom brutto
Bei einem mittleren Einkommen von 2.100 Euro monatlich bleiben 900 Euro im Jahr mehr. Die Lohnsteuer reduziert sich um 30 Prozent!

Wir zahlen uns die Entlastung nicht selbst
Keine Kürzungen bei Zulagen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld! Sozial ausgewogene Gegenfinanzierung, die mit gezielter und verstärkter Bekämpfung des Steuerbetruges zu mehr Fairness führt!

Gesamten Beitrag lesen
Eigenen Vorteil ausrechnen!

 
Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Erich Foglar
Präsident des ÖGB

KV-Verhandlungen abgeschlossen

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Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

Die diesjährigen KV Verhandlungen für die Beschäftigten in der Sozialversicherung konnten nach intensiven Verhandlungen abgeschlossen werden.
Details dazu siehe Info-Schreiben.

Für etwaige Rückfragen stehe ich dir/Ihnen sehr gerne zur Verfügung!

Für den Angestelltenbetriebsrat
BRV A. Goblirsch

 

Dienstverhinderung bei Hochwasser – was ist zu beachten?

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HochwasserÜberschwemmte Keller und verlegte Straßen prägen nach den schweren Regenfällen der letzten Tage das Bild in den Zeitungen.  Am ersten Arbeitstag nach den schweren Unwettern drängt sich für viele ArbeitnehmerInnen, die mit den Aufräumarbeiten in den eigenen vier Wänden beschäftigt sind, die Frage nach ihren Rechten bei Dienstverhinderung durch Hochwasser auf. Also: Was tun wenn man aktuell mit den Aufräumarbeiten im Keller beschäftigt ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen kann?

„Das wichtigste ist, dem Arbeitgeber umgehend zu melden, dass man nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann”. „Ist es jemandem aufgrund einer Naturkatastrophe nicht möglich zur Arbeit zu erscheinen, weil z. B. die Straße gesperrt ist und keine zumutbare Alternative besteht, ist dies ein so genannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.”
Darüber hinaus kann im Einzelfall die Sicherung des eigenen Eigentums oder des Eigentums der engsten Familienangehörigen einen Dienstverhinderungsgrund darstellen. „Das Auspumpen des Kellers, um einen noch größeren Schaden zu verhindern, würde einen Dienstverhinderungsgrund darstellen. Die Aufräumarbeiten nach bereits entstandenem Schaden jedoch nicht”.

Ob in der Zeit der Dienstverhinderung Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich. „Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gemäß § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung”. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wenn die Arbeit nicht angetreten werden kann, weil der Betrieb des Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist, ist zu überprüfen ob die Katastrophe nur den Betrieb oder die Allgemeinheit (z. B. die ganze Region) betrifft. Ist die ganze Region betroffen, kann der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlung entbunden sein, da dieses Ereignis nicht der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist und daher keine Entgeltfortzahlungspflicht gemäß § 1155 ABGB besteht.

Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzen
Kosten durch Hochwasserschäden können übrigens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.

ÖGB-Mitglieder können Mittel aus ÖGB-Katastrophenfonds beantragen
Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit, um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen.
Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen.
Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.

Service:
Weitere Infos zur rechtlichen Situation erhalten ÖGB-Mitglieder bei ihrer jeweiligen Gewerkschaft.

Informationen auch unter   http://noe.arbeiterkammer.at/online/dienstverhinderung-8311.html

Für den Angestelltenbetriebsrat
Harald Platteter