Archiv der Kategorie: Betriebsratsinfo

ZBR-Schirennen

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Liebe Kollegin!

Lieber Kollege!                                                                               Wien, am 29.01.2013

Der  38. ZBR-AUVA-Schiausflug mit Schirennen und
Jux-Schirennen 
in Kelchsau/Bad Häring

findet von 15.03.2013 – 17.03.2013 statt.

 Opening-Party:   Am Abend des 15.03.2013 findet eine Race-Opening-Party statt.

                              Kosten: € 25,–/Person (Eintritt, Buffet und Musik)

 Es gibt eine Snowboard-Wertung, je eine Frauen- und eine Männer-Klasse

                  NEU     Zusätzlich Jux-Schirennen (Paare werden zusammengelost!)

Interessenten mögen sich bitte so rasch wie möglich, aber spätestens bis 22.2.2013 bei mir melden.

 Selbstkosten betragen EUR 100,- 
(inkludiert Bus, Nächtigung, Nenngeld, Eintritt zur Race-Opening Party und Liftkarte – Gesamtkosten ca. EUR 230,-)

Viel Erfolg und noch mehr Spaß

wünscht Ihr Betriebsrat

              Harald Platteter/ Kl. 416

TENNIS – Saison 2013-2014

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Liebe Kolleginnen und Kollegen !

 TENNIS  –  Saison 2013/2014

 Um die erforderlichen Platzbestellungen für die Sommersaison 2013 und die Wintersaison 2013/2014 durchführen zu können, werden alle TennisspielerInnen, die im Rahmen unserer Tennisaktion spielen wollen, ersucht, sich mittels untenstehendem Abschnitt paarweise anzumelden.

 
Bemerkt wird, dass selbstverständlich beide SpielerInnen aktive MitarbeiterInnen der AUVA sein müssen und die Platzmiete auch von der zuständigen Betriebsratskörperschaft übernommen wird.

 voraussichtlich bespielte Plätze: a) BSC, Spielmanngasse 8, 1200 Wien

                                                         b) Top Ten, Jedlersdorfer Straße 94, 1210 Wien,

                                                         c) Happyland, In der Au, 3400 Klosterneuburg

 

Kosten pro SpielerIn:        a) für die ganze Saison:    Euro 260,-

                                                            b) für Sommer 2013:        Euro 120,-

                                                          c) für Winter 2013/2014:   Euro 190,-

Achtung:

Ich werde mich bemühen, allen Spielern die gewünschten Stunden zur Verfügung zu stellen. Weise aber daraufhin, dass aus organisatorischen Gründen keinesfalls ein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Spielzeit eingeräumt werden kann.

·        ANMELDUNGEN bis spätestens Freitag  22.2.2013  

 

  • BEZAHLUNG der Selbstkosten: 4.3.2013 bis 8.3.2013

 

Für den Angestelltenbetriebsrat

Harald Platteter

(Zimmer 212 Kl.416)

————————————————————–

Anmeldung für die Tennissaison 2013/2014

 

SpielerIn 1: ……………………………………………………..Klappe: ……………….. Abt.:

SpielerIn 2: ……………………………………………………..Klappe: ……………….. Abt.: …………..

O     ganze Saison 2013/2014    O        Sommer 2013     O            Winter 2013/2014

(Zutreffendes bitte ankreuzen !)

 

UNVERBINDLICHER Platz- und Terminvorschlag: 

.

……………………………………………………………………………

 

Unterschriften:  

 

Spieler 1: ……………………………………….Spieler 2: ……………………………………………….

MOBBING

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 Was ist Mobbing eigentlich? mobbing[1]

 ”Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, der die angegriffenen Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.” (Quelle: Leymann, Der neue Mobbing-Bericht (1995))

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zur Mobbing-Checkliste und -Tagebuch in diesem Artikel oder auch bei Ihrem Betriebsrat…

 

Wenn der Konflikt eskaliert…

Es gibt eine Reihe von Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.

Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.

Tipp

Anhand einer Mobbing-Checkliste können Sie klären, ob Sie ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie gemobbt werden.

Halten Sie Vorfälle in einem Mobbing-Tagebuch fest!

(Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-938.html)

A. Goblirsch

BRV

Pflegefreistellung

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Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird mit Jänner 2013 ausgeweitet. Ab sofort steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist).

Auch „neue“ Partner in Patchworkfamilien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Hier gehts zum vollständigen Artikel der Arbeiterkammer

A.Goblirsch

BRV

Pendlerpauschale

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Mehrmals wöchentlich zur Arbeit zu pendeln kostet Zeit, Nerven – und bei hohen Benzin-/Öffipreisen auch noch viel Geld. Zumindest hinsichtlich letzteren Faktors ist aber Linderung in Sicht: Wohl auch im Hinblick auf das anstehende Wahljahr hat die Regierung im Dezember eine Reform des Pendlerpauschales beschlossen.

Was natürlich heißt: Der Staat erlässt den Pendlern des Landes ab Jänner – die Reform wird zwar erst im Februar beschlossen, gilt aber rückwirkend – etwas mehr ihrer Lohnsteuer.
Dabei bleibt das Hauptelement der heimischen Pendlerförderung, das Pendlerpauschale, im Wesentlichen unverändert: Wie bisher können Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, bei der Arbeitnehmerveranlagung das „kleine Pendlerpauschale“ – ein Pauschbetrag von der Lohnsteuergrundlage – abziehen, wenn sie mindestens eine einfache Wegstrecke von 20 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen.

Ebenso steht das „große Pendlerpauschale“ Arbeitnehmern zu, denen unzumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und die mindestens zwei Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Zur Zumutbarkeit gibt es breite Judikatur – jedenfalls unzumutbar sind Öffis, wenn ein Weg mehr als zweieinhalb Stunden dauern würde. Je nach Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer einen pauschalen Absetzbetrag geltend machen, maximal € 3672,– im Jahr.

Was ist nun neu im Jahr 2013?

  

Neu ist nun, dass auch Teilzeitkräfte Anspruch auf das Pendlerpauschale haben: Wer einmal die Woche pendelt, dem steht ab 1. Jänner ein Drittel, für zweimal zwei Drittel der Pauschale zu und wer mindestens dreimal die Woche pendelt, bekommt bereits das volle Pauschale. Bisher hatten nur Menschen, die mindestens elfmal im Monat pendelten, Anspruch.

Einmal jährlich Nettozahlung
Als besonderes „Zuckerl“ bekommen Arbeitnehmer, denen das Finanzamt ein Pauschale zuerkannt hat, künftig einmal im Jahr netto zwei Euro pro Kilometer des einfachen Arbeitsweges, den „Pendler-Euro“, überwiesen.

Wer also beispielsweise an zwei Tagen die Woche von Baden in die Wiener Innenstadt pendelt (Distanz ca. 30 Kilometer), hatte bisher gar keinen Anspruch auf den Absetzbetrag. In Zukunft kann er sich zwei Drittel des kleinen Pendlerpauschales der Kategorie 20-40 Kilometer, im Jahr € 464,–, von der Steuergrundlage abziehen. Einmal im Jahr bekommt er vom Staat noch €60,– ausgezahlt. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen, bekommen ab Jänner bis € 290,– an „Negativsteuer“ ausbezahlt – bisher maximal € 191,–.

Repariert wird auch das „Jobticket“
Damit sollten Arbeitgeber motiviert werden, Dienstnehmern Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr zu schenken. Normalerweise würde so etwas als „Sachleistung“ wie ein Lohnbestandteil gewertet. Für den Wert des Tickets wären Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben fällig. Beim „Jobticket“ fiele das weg, aber nur, wenn dem Arbeitnehmer mindestens das kleine Pauschale zusteht.

Diese Einschränkung fällt mit Jänner weg; künftig sind Öffi-Zeitkarten, die Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlen, Lohnsteuer- und Abgabenfrei. Aber eine kleine Falle bleibt: Jener Teil der Strecke, der von einem „Jobticket“ erfasst wird, wird bei der Berechnung des Pendlerpauschales ignoriert. Würde z. B. der Arbeitgeber des Badners beschließen, seinen Mitarbeitern eine Jahreskarte der Wiener Linien zu bezahlen, fiele dieser unter die für das Pauschale nötige Mindestdistanz von 20 Kilometern Arbeitsweg – und würde so nicht nur den Steuerabzug verlieren, sondern auch seinen einmaligen „Pendler-Euro“.
(Information von: “Die Presse”-Printausgabe vom 19.12.2012)

A.Goblirsch

BRV

Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen

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Kollektivvertragsverhandlungen 2013 erfolgreich abgeschlossen!

Liebe Kollegin!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Am 17.12.2012 wurden die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen.

Nach intensiven Verhandlungen konnten wir folgenden Gehalts- und Rahmenrechtsabschluss erzielen:

  • Anhebung der Gehaltsschemata in den Dienstordnungen A, B und C um eine Generalprämie von 0,5 % als Sockelbetrag und weiteren 1,8 %. Dadurch werden alle Schemata linear um 2,3 % angehoben.
  • Anhebung der Kinderzulage von 32,– auf 35,– Euro. Ab März 2014 wird die Kinderzulage jährlich um den VPI valorisiert.
  • Zusätzlich wurde ein umfangreiches Rahmenrechtspaket abgeschlossen. Dieses beinhaltet zum Beispiel Verbesserungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Höherreihungen bzw. die Gewährung neuer Zulagen in einzelnen Bereichen.

Angesichts des heuer besonders schwierigen Umfeldes im Vorfeld der Verhandlungen ist es ein besonderer Erfolg, dass wir durch die Anhebung der Schemata und wesentliche Änderungen des Rahmenrechtes zum 01.01.2013 die kontinuierliche Weiterentwicklung des Dienstrechtes und der Einkommen sicherstellen konnten.

Nur starke Gewerkschaften sind in der Lage, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in der Sozialversicherung wirkungsvoll und erfolgreich zu vertreten.

Sollten Sie noch nicht Mitglied der Gewerkschaft sein, unterstützen Sie unsere Gemeinschaft durch Ihren Beitritt!

Weitere Informationen zum Gehaltsabschluss und zur Mitgliedschaft bei den Gewerkschaften GPA-djp bzw. vida erhalten Sie bei Ihrem Betriebsrat.

 

Alfred Goblirsch