Archiv des Autors: Alfred Goblirsch

Fair Play Team – innerbetriebliche Schlichtungskommission

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Sehr geehrter Kollege,

Sehr geehrte Kollegin,

an diesen heißesten Tagen im Jahr bleibt Zeit, um Sie, zu aus meiner Sicht weitreichenden Neuerungen / Veränderungen und über andere wichtige Themen aus unserer AUVA zu informieren. So beschloss der AUVA Vorstand im Juni jeweils eine Betriebsvereinbarung zu den Themen innerbetriebliche Schlichtungskommission (Fair Play Team) und „Mobbing, Diskriminierung   und sexuelle Belästigung“. Weiterlesen

ZBR – Informationen

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Sehr geehrte Kollegin,

Sehr geehrter Kollege,

eine umfassende Vorstandssitzung, die auch eine Reihe von wichtigen Entscheidungen mit sich brachte, liegt hinter uns. Es freut mich Ihnen in Folge aktuell aus dieser Sitzung und anderen aktuellen Entwicklungen in unserer AUVA berichten zu können:

Nach einem allgemeinen Geschäftsbericht bekam der Vorstand die aktuellen Budgetprognosen für die kommenden Jahre präsentiert. Während demnach zwar ein jährliches Defizit in knapp zweistelliger Millionenhöhe (etwas mehr als 10  Millionen Euro) erwartet wird, ist die Stimmung durchaus gut. Schließlich weiß man, dass die AUVA traditionell sehr vorsichtig budgetiert und die Ausgaben meist spürbar unter den Prognosen bleiben, so dass am Ende des Tages durchaus ein leichter Budgetüberschuss erwartet werden kann. So wurde beispielsweise für die Krankenversicherung der Selbständigen, die die AUVA seit Jahresbeginn zu finanzieren hat, ein Aufwand von rund 20 Mio Euro berechnet. Tatsächlich in Anspruch genommen wurden jedoch im ersten Quartal lediglich etwas mehr als 900.000,- Euro. Auch die erstmals durchgeführte Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen kann die AUVA offenbar recht gut übernehmen und finanziell verkraften. Zudem wurden mit Jahresbeginn 165 neue Dienstposten geschaffen, die bis Jahresende 2014 besetzt sein sollen. Die AUVA wird dann über einen Personalhöchststand von rund 5500 MitarbeiterInnen verfügen.

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An der Tagesordnung standen auch einige Betriebsvereinbarungen (BV‘s). So wurde eine einheitliche BV für unsere ArbeiterInnen in den Dienststellen genau so beschlossen wie die seit Jahren seitens des ZBR geforderte und immer wieder neu verhandelte Betriebsvereinbarung zum Thema Bildung. Dabei konnte immerhin die Mitwirkung der BetriebsrätInnen in allen Bildungsfragen maßgeblich gestärkt werden. Dass künftig gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Ausbildungen, sowohl was Zeit aber auch Bezahlung anbelangt, ausschließlich in die Sphäre des Arbeitgebers fallen, beschert uns einmal mehr eine Vorreiterrolle in der gesamten Sozialversicherung. Die beschlossenen Betriebsvereinbarungen können (so wie alle BV´s) im Intranet nachgelesen werden.

Change bringt es mit sich, dass im Umfeld des Vorstandes auch wieder die langjährigen Diskussionen über die Aufgabenverteilung zwischen Haupt- und Landesstellen aktuell wurden. Obfrau KommR Renate Römer betont schließlich wiederholt, dass künftig strategische Entscheidungen ausschließlich zentral (also in der Hauptstelle) und die operative Umsetzung dezentral (in den Landesstellen) erfolgen würden. Die Zuordnung welche Aufgaben in den strategischen und welche in den operativen Bereich fallen, ist nicht immer ganz klar und diese Diskussion muss noch geführt werden. Auch über die AUVA interne Zuständigkeit für die Führung der UKH‘s und RZ‘s soll in den nächsten Monaten nachgedacht werden. Einerseits steht eine zentrale Kollegiale Führung auf Direktionsebene zur Diskussion, andererseits soll eine Vereinheitlichung der Zuordnung der AUVA Gesundheitseinrichtungen diskutiert werden. Derzeit werden unsere RZ‘s ja zentral von der Hauptstelle und die UKH‘s dezentral in den Landesstellen geführt. In einer außerordentlichen Sitzung hat sich vergangene Woche auch der Zentralbetriebsrat mit all diesen Themen befasst. Wir werden uns dazu im Sinne der Belegschaft positionieren und uns entsprechend in die Diskussion einbringen.

 

ZBR Schwerpunktthema – Change – die ZBR Jahresbilanz

Während sich die AUVA Führungsspitze in diesen Tagen auf Road Show befindet und die bisherigen Rückmeldungen im ZBR Büro dazu doch sehr unterschiedlich ausfallen, hat auch der ZBR im Rahmen seiner letzten Sitzung seine Bilanz gezogen. – Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Arbeit in den Fachteams eine sehr gute und produktive ist. Es ist aber auch festzustellen, dass im Rahmen von Change noch kaum Ergebnisse, die für uns als MitarbeiterInnen spürbar sind, umgesetzt werden konnten. Das liegt zum größten Teil in der Natur der Sache, nicht umsonst wurde der Change Prozess über Jahre aufgesetzt, andererseits aber fehlt manchmal schlicht der Wille zur Umsetzung. Als konkretes Beispiel sei hier ein vom Change Team Kultur entwickeltes Fair Play Team genannt, dass eine Anlaufstelle für alle MitarbeiterInnen (ohne Einhaltung des Dienstweges) sein soll, die sich – in welchen Bereichen auch immer – unfair behandelt fühlen. Dieses Fair Play Team hätte bereits im April Vorstand beschlossen werden sollen, kurzfristig wurde es jedoch von der Tagesordnung genommen. – Was war passiert?           
Nachdem das Change Steering Komitee (Obleute und Generaldirektoren) der Installierung eines Fair Play Teams zugestimmt hatte, ist der Zentralbetriebsrat in entsprechende Verhandlungen für eine dafür notwendige Betriebsvereinbarung getreten. Nach einigen Verhandlungsrunden konnte eine Einigung erzielt werden. Während sich eine Zustimmung der AUVA BetriebsrätInnen immer deutlicher abzeichnete, haben die AUVA DirektorInnen die Aufgaben des Fair Play Teams im Rahmen einer DIKO kurzfristig vor der Vorstandssitzung einseitig dermaßen eingeschränkt, dass der ursprüngliche Sinn verloren gegangen ist. Verärgert reagierten die ZentralbetriebsrätInnen in einer im Anschluss an diese DIKO stattfindenden Sitzung und protestierten sowohl gegen diese Vorgangsweise als auch den nunmehr vorliegenden Inhalt. Es wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die vorliegende BV nicht zu unterzeichnen und im Gegenzug die Installierung eines Personalausschusses lt. DO. einzufordern. Erfreulich ist allerdings anzumerken, dass sich sowohl Obfrau Renate Römer als auch GD Vavken an einigen Stationen ihrer Road Show klar hinter die Einsetzung des Fair Play Teams stellten und eine entsprechende Beschlussfassung für den Juni Vorstand ankündigten.

Zusammenfassend zum Gesamtprojekt Change ist zu sagen, dass es noch keinen Grund gibt, das Projekt zu feiern oder zu glorifizieren. Aber eines hat das Projekt Change nach einem Jahr bewiesen: Es hat es verdient, eine faire Chance zu bekommen!

 

ZBR Themenstenogramm

ZBR erreicht Verbesserungen bei Dienstanweisung zu Dienstreisen           
Für Ärger bei den Betroffenen sorgte eine Dienstanweisung, die seit 1. Dezember 2012 in Kraft war und eine deutliche Verschlechterung der Abrechnung von Dienstreisen mit sich brachte. Grund genug um mit der AUVA in entsprechende Gespräche zu treten. In zwei konstruktiven Verhandlungsrunden konnte schließlich ein tragbarer Kompromiss gefunden werden. So ist seit 1. April eine Regelung in Kraft, die unseren KollegInnen deutlich mehr Geld bringen soll. Für eine Dienstreise mit der Bahn sollen – auch ohne Nachweis – mindestens die Kosten, die mit der Businesscard anfallen, ersetzt werden. Beifahrer erhalten künftig 4 Cent pro Kilometer. Auch der Reiseantritt soll künftig im Sinne unserer KollegInnen flexibler gestaltet werden können.

Dienstordnung – Schlichtungskommission wurde in DO verankert  
Eine nach dem Muster des AUVA Fair Play Teams zusammen gestellte, paritätisch besetzte Kommission, wurde im Rahmen der letzten Gehaltsrunde auch mit dem Hauptverband vereinbart und soll ab Juli in der Dienstordnung verankert sein. Die Errichtung dieser Kommission ist allerdings nur eine „Kann – Bestimmung“ und sie enthält zudem wesentlich weniger Kompetenzen als das AUVA Fair Play Team. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Verhandlungen zu Cook&Chill werden erfolgreich fortgeführt          
Nicht mehr das Projekt selbst ist es das zu diskutieren ist, sondern vielmehr gilt es Perspektiven für jene MitarbeiterInnen zu schaffen, die durch das Projekt ihren derzeitigen Arbeitsplatz verlieren werden. Ziel ist es für möglichst viele KollegInnen Aufschulungen zu erreichen und dass Tätigkeiten, die derzeit von Fremdfirmen ausgeübt werden, wieder von AUVA-eigenen MitarbeiterInnen durchgeführt werden. In bisher 3 Verhandlungsrunden trafen sich die BR-Vorsitzenden der betroffenen Einrichtungen mit GD Vavken und den Direktorinnen Lebersorger und Lackenbauer in der Generaldirektion: Jede/r einzelne KüchenmitarbeiterIn wurde diskutiert und passende berufliche Perspektiven besprochen. Die bereits sehr weit gediehenen Gespräche sollen im Rahmen eines weiteren Termins im Mai finalisiert werden.

Betriebsvereinbarung zu „Fehlverhalten am Arbeitsplatz“ steht vor Abschluss    
Inhaltlich ist diese Betriebsvereinbarung (BV), die die Themen Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung regelt, beinahe abgeschlossen. Vereinbart wird nunmehr die Gestaltung der dafür notwendigen betrieblichen Strukturen. Unter Beiziehung von Arbeitsmedizinern soll eine Expertengruppe zusammengestellt werden. Anschließend wird die BV den BR-Körperschaften und DirektorInnen zur Stellungnahme übermittelt.

ZBR fordert weitere Gespräche zur Echtzeiterfassung und zur Gleitzeit    
Viele Einmeldungen im Change befassen sich mit Zeiterfassung und der Ausweitung der Gleitzeit in den Dienststellen. Im Change behandelt sollen diese Themen aber nicht werden. Vielmehr hat GD DI Vavken weitere Gespräche mit dem Zentralbetriebsrat zum Thema angekündigt. Der Auftakt dazu erfolgte im Rahmen der ZBR / GD Aussprache im Anschluss an den VOS in Graz, wo der ZBR u. a. die Anschaffung eines entsprechenden SAP Moduls, zur Einführung der Echtzeiterfassung in den Einrichtungen forderte. Nunmehr sollen die Kosten für eine derartige Umstellung erhoben werden.

Kontrollversammlung und ZBR prüfen Personalwürfel          
Inzwischen gibt es zwar für eine Reihe von Bereichen sogenannte Personalwürfel, aus denen sich der Dienstpostenplan ergibt. Die Kriterien für die Erstellung dieser Würfel sind offenbar höchst unterschiedlich. Gemeinsam mit der Kontrollversammlung wird der ZBR nunmehr diese Kriterien prüfen und anschließend gegebenenfalls in Verhandlungen mit der AUVA treten.

Außendienstzulage (ADZ) – AUVA bekämpft Gerichtsentscheid       
In einem, seitens des Betriebsrates der LW angestrengten, Urteil des LGH Wien, bezeichnet dieser die nicht Zuerkennung der ADZ an Teilzeitkräfte als diskriminierend und entschied, dass die Zulage auszuzahlen sei. Die AUVA kündigte Revision beim OGH an. In ihrer Begründung gibt sie an, dass die für die ADZ notwendige Stundenanzahl von Teilzeitkräften nicht erreicht werden könne.

Zentralbetriebsrat prüft Einreihungen im Arbeiterbereich      
Nach einer seitens des ZBR durchgeführten umfassenden Erhebung zur Einreihung im Arbeiterbereich, sind eine Reihe von Ungereimtheiten aufgetaucht. So sind z. B. bei den Portieren, aber auch beim Reinigungspersonal, mehrere „Unterreihungen“ festgestellt worden. Der Zentralbetriebsrat wird sich der Thematik im Rahmen einer ZBR Arbeiterkonferenz, bei der auch Personaldirektor Köberl zu Gast sein wird, entsprechend annehmen.

EDV  Schlichtungskommission: EDV Betriebsvereinbarungen werden evaluiert   
Auf Initiative der AUVA / EDV Schlichtungskommission soll nunmehr eine ZBR Arbeitsgruppe unter der Leitung von Schlichtungskommissionsmitglied BR Wolfgang Beierl alle bestehenden EDV Betriebsvereinbarungen evaluieren und gegebenenfalls  Aktualisierungsvorschläge erarbeiten. Das Ergebnis soll dann in der EDV Kommission behandelt und anschließend mit der AUVA entsprechende Aktualisierungen und Abänderungen verhandelt werden.

AUVA Führungsspitze zu Gast bei AUVA BetriebsrätInnenkonferenz 2013            
Die AUVA BetriebsrätInnenkonferenz 2013 wird heuer vom 19. – 21. Juni im steirischen Pichl stattfinden. Wir freuen uns jetzt schon über die Zusage von Obfrau KommR Renate Römer und GD DI Peter Vavken an der Konferenz teilzunehmen und mit den AUVA BetriebsrätInnen diverse aktuelle Themen zu diskutieren. Im Rahmen der Konferenz werden auch die ZBR Wahlen, die über die Zusammensetzung des Zentralbetriebsrates in den kommenden 4 Jahren entscheiden, durchgeführt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Wolfgang Gratzer      
für die AUVA ZentralbetriebsrätInnen

Alfred Goblirsch BRV-LW

Betriebliche Gehaltsumwandlung

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Die betriebliche Gehaltsumwandlung ist eine der zahlreichen Varianten betrieblicher Altersvorsorgeformen (im weiteren BAV). Zur BAV gehören auch  z.B. die Abfertigung-Neu, die Firmenpension, die betriebliche Kollektivvorsorge sowie die Partners- und Managementverträge.

 

Der §3(1) 15a EStG 1988 wird vom Grundprinzip „der Arbeitgeber tut was Gutes für den Arbeitnehmer“ geleitet. Es gibt zwei Formen dieser Art von BAV, die eine wird durch Gehaltserhöhung und die andere durch Gehaltsumwandlung finanziert.

 Unser Anbot  an die Landesstelle Wien der AUVA betrifft nun die BAV durch Gehaltsumwandlung (wird auch als Gehaltsswitch genannt).

 Die BAV bedeutet den einzelnen Arbeitnehmern € 300,- jährliche Ansparung (z.B. 12mal € 25,-). Der Finanzierungsbetrag ist abhängig vom Bruttogehalt (Grenzsteuersatz) des einzelnen Mitarbeiters.

 Beispiel:

Bruttolohn                                         1.500,-                  1.500,-

SV-Beiträge                                         -270,-                  -270,-

Bemessungsgrundlage                 1.230,-                  1.230,-

Zukunftssicherung                                                            -25,- (Grawe Pensionsversicherung)

Lohnsteuer                                         -117,17                 -107,59

Gehalt netto                                     1.112,83               1.097,41

Differenz                                                           € 15,42

 Dies bedeutet de facto, dass der Arbeitnehmer im obigen Beispiel rund € 15,00 € monatlich zahlt und dennoch um 25,-€ anspart.

Ein Mitarbeiter im Alter von 35 wendet insgesamt netto € 5.550,- für die BAV auf und erhält dafür € 16.909,- (nach 30 Jahren Laufzeit) zum Pensionsantritt vom Grawe ausbezahlt. Dies entspricht einer Sparbuchverzinsung von 8,62%.

 Formale Abwicklung:

1.)    Rahmenvereinbarung mit Arbeitgeber abschließen. Diese Vereinbarung gibt es schon zwischen AUVA und GRAWE.

2.)    Bedarfsanalyse mit den einzelnen Mitarbeitern durchführen (wird von Grawe Mitarbeiter erledigt)

3.)    Wenn Bedarf besteht, so Einzelvereinbarung mit den einzelnen Mitarbeitern ausfüllen, und an die Grawe weiterleiten (wird von Grawe Mitarbeiter erledigt) (siehe Beilage).

4.)    Grawe Switch unterfertigen (liegt bei ihrem Betriebsrat, Herrn Goblirsch).

 Zur GRAWE-Pensionsversicherung selbst:

Klassische Kapitallebensversicherung  mit Rententarif (ohne Ablebenssumme). Garantierte 1,75% Mindestverzinsung, Auszahlung KEst- und Est-frei Kapitalauszahlung oder monatliche Rente frei wählbar. Die Grawe erwirtschaftet heuer 3,75% Verzinsung für ihre Kunden.

 Zusammengefasst:

Betriebliche Vorsorge – Steuerfreie Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Zi. 15a

 Mit der steuerfreien Zukunftssicherung gem. § 3 Abs. 1 Zi 15a bietet der Staat jedem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Mitarbeiter in der Pensionsvorsorge zu unterstützen. Zuwendungen zu einer Zukunftsvorsorgemaßnahme bleiben dabei bis zu einer Höhe von € 300 jährlich steuerfrei.

 Vorteile für den Arbeitgeber

-Aufwandsneutralität (keine Kosten)

-Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen

-Schaffung eines finanziellen Vorteils für den Arbeitnehmer

-Motivationsinstrument

-wenig Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Arbeitnehmer

-Pensionsvorsorge und Absicherung der Hinterbliebenen

-Lohnsteuerfreiheit der einbezahlten Prämien

-Wahl der Auszahlungsform (einmalige Kapitalabfindung oder Rente)

-Kapitalertragssteuerfrei

-keine Minderung gesetzlicher Ansprüche

-Kollektivvertragsmindestlohn stellt für Gehaltsumwandlung kein Hindernis dar.

 

Bei Fragen komme ich, Kundenberater  Frau Mag. Maria Füzy, gerne persönlich zur Landesstelle Wien der AUVA und stellen das Konzept an die Verantwortlichen und Ihren MitarbeiterInnen dar.

 Mit freundlichen Grüßen
Mag. Maria Füzy


Grazer Wechselseitige Versicherung AG

Kundencenter Stadthalle

Camillo-Sitte-Gasse 1

1150 Wien, Austria
Tel.:      +43 1 7862177 DW 1605

            +43 664 88 355 460

Privat    +43 676 43 1 6090

            +36 20 40 38 316
Mail:     maria.fuezy@grawe.at
Web:    www.grawe.at

 

FN 37748m, Landes- als Handelsgericht Graz

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie dieses E-Mail ausdrucken!

ZBR-Schirennen

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Liebe Kollegin!

Lieber Kollege!                                                                               Wien, am 29.01.2013

Der  38. ZBR-AUVA-Schiausflug mit Schirennen und
Jux-Schirennen 
in Kelchsau/Bad Häring

findet von 15.03.2013 – 17.03.2013 statt.

 Opening-Party:   Am Abend des 15.03.2013 findet eine Race-Opening-Party statt.

                              Kosten: € 25,–/Person (Eintritt, Buffet und Musik)

 Es gibt eine Snowboard-Wertung, je eine Frauen- und eine Männer-Klasse

                  NEU     Zusätzlich Jux-Schirennen (Paare werden zusammengelost!)

Interessenten mögen sich bitte so rasch wie möglich, aber spätestens bis 22.2.2013 bei mir melden.

 Selbstkosten betragen EUR 100,- 
(inkludiert Bus, Nächtigung, Nenngeld, Eintritt zur Race-Opening Party und Liftkarte – Gesamtkosten ca. EUR 230,-)

Viel Erfolg und noch mehr Spaß

wünscht Ihr Betriebsrat

              Harald Platteter/ Kl. 416

TENNIS – Saison 2013-2014

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Liebe Kolleginnen und Kollegen !

 TENNIS  –  Saison 2013/2014

 Um die erforderlichen Platzbestellungen für die Sommersaison 2013 und die Wintersaison 2013/2014 durchführen zu können, werden alle TennisspielerInnen, die im Rahmen unserer Tennisaktion spielen wollen, ersucht, sich mittels untenstehendem Abschnitt paarweise anzumelden.

 
Bemerkt wird, dass selbstverständlich beide SpielerInnen aktive MitarbeiterInnen der AUVA sein müssen und die Platzmiete auch von der zuständigen Betriebsratskörperschaft übernommen wird.

 voraussichtlich bespielte Plätze: a) BSC, Spielmanngasse 8, 1200 Wien

                                                         b) Top Ten, Jedlersdorfer Straße 94, 1210 Wien,

                                                         c) Happyland, In der Au, 3400 Klosterneuburg

 

Kosten pro SpielerIn:        a) für die ganze Saison:    Euro 260,-

                                                            b) für Sommer 2013:        Euro 120,-

                                                          c) für Winter 2013/2014:   Euro 190,-

Achtung:

Ich werde mich bemühen, allen Spielern die gewünschten Stunden zur Verfügung zu stellen. Weise aber daraufhin, dass aus organisatorischen Gründen keinesfalls ein Anspruch auf einen bestimmten Platz oder eine bestimmte Spielzeit eingeräumt werden kann.

·        ANMELDUNGEN bis spätestens Freitag  22.2.2013  

 

  • BEZAHLUNG der Selbstkosten: 4.3.2013 bis 8.3.2013

 

Für den Angestelltenbetriebsrat

Harald Platteter

(Zimmer 212 Kl.416)

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Anmeldung für die Tennissaison 2013/2014

 

SpielerIn 1: ……………………………………………………..Klappe: ……………….. Abt.:

SpielerIn 2: ……………………………………………………..Klappe: ……………….. Abt.: …………..

O     ganze Saison 2013/2014    O        Sommer 2013     O            Winter 2013/2014

(Zutreffendes bitte ankreuzen !)

 

UNVERBINDLICHER Platz- und Terminvorschlag: 

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……………………………………………………………………………

 

Unterschriften:  

 

Spieler 1: ……………………………………….Spieler 2: ……………………………………………….

MOBBING

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 Was ist Mobbing eigentlich? mobbing[1]

 ”Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, der die angegriffenen Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.” (Quelle: Leymann, Der neue Mobbing-Bericht (1995))

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zur Mobbing-Checkliste und -Tagebuch in diesem Artikel oder auch bei Ihrem Betriebsrat…

 

Wenn der Konflikt eskaliert…

Es gibt eine Reihe von Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.

Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.

Tipp

Anhand einer Mobbing-Checkliste können Sie klären, ob Sie ein alltäglicher Konflikt am Arbeitsplatz belastet oder ob Sie gemobbt werden.

Halten Sie Vorfälle in einem Mobbing-Tagebuch fest!

(Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-938.html)

A. Goblirsch

BRV

Pflegefreistellung

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Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird mit Jänner 2013 ausgeweitet. Ab sofort steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist).

Auch „neue“ Partner in Patchworkfamilien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Hier gehts zum vollständigen Artikel der Arbeiterkammer

A.Goblirsch

BRV

Pendlerpauschale

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Mehrmals wöchentlich zur Arbeit zu pendeln kostet Zeit, Nerven – und bei hohen Benzin-/Öffipreisen auch noch viel Geld. Zumindest hinsichtlich letzteren Faktors ist aber Linderung in Sicht: Wohl auch im Hinblick auf das anstehende Wahljahr hat die Regierung im Dezember eine Reform des Pendlerpauschales beschlossen.

Was natürlich heißt: Der Staat erlässt den Pendlern des Landes ab Jänner – die Reform wird zwar erst im Februar beschlossen, gilt aber rückwirkend – etwas mehr ihrer Lohnsteuer.
Dabei bleibt das Hauptelement der heimischen Pendlerförderung, das Pendlerpauschale, im Wesentlichen unverändert: Wie bisher können Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, bei der Arbeitnehmerveranlagung das „kleine Pendlerpauschale“ – ein Pauschbetrag von der Lohnsteuergrundlage – abziehen, wenn sie mindestens eine einfache Wegstrecke von 20 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen.

Ebenso steht das „große Pendlerpauschale“ Arbeitnehmern zu, denen unzumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und die mindestens zwei Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Zur Zumutbarkeit gibt es breite Judikatur – jedenfalls unzumutbar sind Öffis, wenn ein Weg mehr als zweieinhalb Stunden dauern würde. Je nach Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer einen pauschalen Absetzbetrag geltend machen, maximal € 3672,– im Jahr.

Was ist nun neu im Jahr 2013?

  

Neu ist nun, dass auch Teilzeitkräfte Anspruch auf das Pendlerpauschale haben: Wer einmal die Woche pendelt, dem steht ab 1. Jänner ein Drittel, für zweimal zwei Drittel der Pauschale zu und wer mindestens dreimal die Woche pendelt, bekommt bereits das volle Pauschale. Bisher hatten nur Menschen, die mindestens elfmal im Monat pendelten, Anspruch.

Einmal jährlich Nettozahlung
Als besonderes „Zuckerl“ bekommen Arbeitnehmer, denen das Finanzamt ein Pauschale zuerkannt hat, künftig einmal im Jahr netto zwei Euro pro Kilometer des einfachen Arbeitsweges, den „Pendler-Euro“, überwiesen.

Wer also beispielsweise an zwei Tagen die Woche von Baden in die Wiener Innenstadt pendelt (Distanz ca. 30 Kilometer), hatte bisher gar keinen Anspruch auf den Absetzbetrag. In Zukunft kann er sich zwei Drittel des kleinen Pendlerpauschales der Kategorie 20-40 Kilometer, im Jahr € 464,–, von der Steuergrundlage abziehen. Einmal im Jahr bekommt er vom Staat noch €60,– ausgezahlt. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer zahlen, bekommen ab Jänner bis € 290,– an „Negativsteuer“ ausbezahlt – bisher maximal € 191,–.

Repariert wird auch das „Jobticket“
Damit sollten Arbeitgeber motiviert werden, Dienstnehmern Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr zu schenken. Normalerweise würde so etwas als „Sachleistung“ wie ein Lohnbestandteil gewertet. Für den Wert des Tickets wären Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben fällig. Beim „Jobticket“ fiele das weg, aber nur, wenn dem Arbeitnehmer mindestens das kleine Pauschale zusteht.

Diese Einschränkung fällt mit Jänner weg; künftig sind Öffi-Zeitkarten, die Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlen, Lohnsteuer- und Abgabenfrei. Aber eine kleine Falle bleibt: Jener Teil der Strecke, der von einem „Jobticket“ erfasst wird, wird bei der Berechnung des Pendlerpauschales ignoriert. Würde z. B. der Arbeitgeber des Badners beschließen, seinen Mitarbeitern eine Jahreskarte der Wiener Linien zu bezahlen, fiele dieser unter die für das Pauschale nötige Mindestdistanz von 20 Kilometern Arbeitsweg – und würde so nicht nur den Steuerabzug verlieren, sondern auch seinen einmaligen „Pendler-Euro“.
(Information von: “Die Presse”-Printausgabe vom 19.12.2012)

A.Goblirsch

BRV