Dienstverhinderung bei Hochwasser – was ist zu beachten?

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Betriebsratsinfo, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

HochwasserÜberschwemmte Keller und verlegte Straßen prägen nach den schweren Regenfällen der letzten Tage das Bild in den Zeitungen.  Am ersten Arbeitstag nach den schweren Unwettern drängt sich für viele ArbeitnehmerInnen, die mit den Aufräumarbeiten in den eigenen vier Wänden beschäftigt sind, die Frage nach ihren Rechten bei Dienstverhinderung durch Hochwasser auf. Also: Was tun wenn man aktuell mit den Aufräumarbeiten im Keller beschäftigt ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen kann?

„Das wichtigste ist, dem Arbeitgeber umgehend zu melden, dass man nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen kann”. „Ist es jemandem aufgrund einer Naturkatastrophe nicht möglich zur Arbeit zu erscheinen, weil z. B. die Straße gesperrt ist und keine zumutbare Alternative besteht, ist dies ein so genannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.”
Darüber hinaus kann im Einzelfall die Sicherung des eigenen Eigentums oder des Eigentums der engsten Familienangehörigen einen Dienstverhinderungsgrund darstellen. „Das Auspumpen des Kellers, um einen noch größeren Schaden zu verhindern, würde einen Dienstverhinderungsgrund darstellen. Die Aufräumarbeiten nach bereits entstandenem Schaden jedoch nicht”.

Ob in der Zeit der Dienstverhinderung Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich. „Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gemäß § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung”. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Wenn die Arbeit nicht angetreten werden kann, weil der Betrieb des Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist, ist zu überprüfen ob die Katastrophe nur den Betrieb oder die Allgemeinheit (z. B. die ganze Region) betrifft. Ist die ganze Region betroffen, kann der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlung entbunden sein, da dieses Ereignis nicht der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist und daher keine Entgeltfortzahlungspflicht gemäß § 1155 ABGB besteht.

Kosten für Schadensbeseitigung von der Steuer absetzen
Kosten durch Hochwasserschäden können übrigens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden – und das sogar ohne Selbstbehalt. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nicht schon der bloße Schaden, sondern erst die Kosten zur Beseitigung des Schadens steuerlich abgesetzt werden können. Die Kosten können demzufolge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2013, die ab 2014 durchgeführt werden kann, abgesetzt werden. Abzugsfähig sind Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenschäden, Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände sowie Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände. Die Erbringung eigener Arbeitsleistung ist mangels eines Kostenaufwandes steuerlich nicht absetzbar.

ÖGB-Mitglieder können Mittel aus ÖGB-Katastrophenfonds beantragen
Für ÖGB-Mitglieder besteht die Möglichkeit, um Leistung aus dem ÖGB-Katastrophenfonds anzusuchen.
Berücksichtigt werden nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an/in der Wohnung. Dabei muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln. Schäden an Nebengebäuden, Garagen, landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen, an Gärten, Gartenmöbeln, Kraftfahrzeugen u. dgl. werden nicht berücksichtigt. Die Schadenshöhe muss mindestens 700 Euro betragen.
Beim Schadenseintritt muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene ÖGB-Mitgliedschaft vorliegen. Die Leistung aus dem Katastrophenfonds wird auch ausbezahlt, wenn der Schaden bereits durch eine Versicherung gedeckt ist.

Service:
Weitere Infos zur rechtlichen Situation erhalten ÖGB-Mitglieder bei ihrer jeweiligen Gewerkschaft.

Informationen auch unter   http://noe.arbeiterkammer.at/online/dienstverhinderung-8311.html

Für den Angestelltenbetriebsrat
Harald Platteter

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