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Leistungen, die über den Betriebsrat bezogen werden können

 

Sonstige Leistungen

Dienstverhinderung:

Der/die Mitarbeiter/in darf ohne Bewilligung von Dienst nicht fernbleiben, es sei denn, dass er/sie erkrankt, verunglückt oder durch andere wichtige , seine/ihre Person betreffende Gründe an der Dienstleistung verhindert ist.

Bei angezeigten oder nachgewiesenem Eintritt folgender Ereignisse:

  1. im Ausmaß von je zwei Werktagen
  • bei eigener Eheschließung oder der Kinder
  • bei Niederkunft der Ehegattin, Lebensgefährtin oder eingetragener Partnerin
  • bei Wohnungswechsel
  • bei Ableben der Ehegattin (des Ehegatten), der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten), der eingetragenen Partnerin (Partners), der Kinder, der Schwiegerkinder, der Eltern, der Stief-, Adoptiv-, Groß- oder Schwiegereltern, der Geschwister

2. im Ausmaß eines Werktages anlässlich eines Dienstjubiläums

Zuwendungen bei Dienstjubiläum

  1. nach Vollendung von 25 Dienstjahren – 1 Monatsbezug
  2. nach Vollendung von 35 Dienstjahren-bei Angestellten mit abgeschlossenem Diplom- oder Doktoratsstudium im Sinne des UniStG, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind, von 30 Dienstjahren -im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen
  3. nach Vollendung von 40 Dienstjahren – bei Angestellten mit abgeschlossenen Diplom- oder Doktoratsstudium, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind von 35 DJ – im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen.

 

Abfertigung NEU

Abfertigungsansprüche ab 1.1.2003

Die AUVA zahlt einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53% des monatlichen Entgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse UNIQA

Kinderzulage

Anspruch auf Kinderzulage besteht nach Maßgabe folgenden Bestimmungen für jedes der nachstehend aufgezählten Kinder, für das Familienbeihilfe bezogen wird:

  1. eheliche Kinder
  2. legitimierte Kinder
  3. Wahlkinder
  4. uneheliche Kinder
  5. Stiefkinder
  6. Pflegekinder

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind Euro 28,00 monatlich, wenn die regelmäßige Arbeitszeit 30 Stunden beträgt.

Bei einer geringeren Arbeitszeit gebührt die Kinderzulage nur im Verhältnis der tatsächlichen Wochenarbeitszeit zu einer 30stündigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Gehaltsvorschüsse

MitarbeiterInnen, die seit mindestens drei Jahren in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen, können folgende Gehaltsvorschüsse gewährt werden:

  • € 17.500 zur Erfüllung eines dringenden Wohnraumbedarfes
  • € 14.000 für  Wohnungsverbesserungen
  • €11.400 zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (einmalig)

Für die Anschaffung von für die Dienstverrichtung erforderlichen Kraftfahrzeugen können folgende Gehaltsvorschüsse für Aussendienstmitarbeiter/Innen (und auch für Mitarbeiter/innen, bei denen das Kfz mangels des Vorhandenseins und/oder der Zumutbarkeit öffentlicherVerkehrsverbindungen zur Erreichung des Dienstortes erforderlich ist) gewährt werden:

  • € 9.600 mit Vollkasko
  • € 7.000 ohne Vollkasko

Bezugsumwandlung:

Für die Mitarbeiter/innen der AUVA besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Zukunftssicherung für Arbeitnehmer eine freiwillige Bezugsumwandlung gemäß § 3(1) 15a EStG abzuschließen. Dabei fließen maximal € 25,00 vom Bruttogehalt in ein Ansparprodukt für die Altersvorsorge.

Der große Vorteil liegt darin, dass dieser Betrag nicht der Lohnsteuer unterliegt.

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