Archiv der Kategorie: Betriebsratsinfo

NEIN zur ruinösen Sparpolitik in Europa!

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Die sozialen Krisenfolgen spitzen sich zu. Europa steuert in die Rezession.
Europa braucht einen sozialen Kurswechsel. Jetzt!

Europa befindet sich in einer schweren wirtschaftlichen und sozialen Krise. Immer sichtbarer werden die tiefgreifenden sozialen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise in Europa. Seit 2007 sind die Arbeits-losenzahlen in der EU um mehr als 20% gestiegen. Weiterlesen

Jubiläum 25/100

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Ein voller Erfolg war die Veranstaltung zum 25 jährigen Jubiläum der Landesstelle Wien.

Neben zahlreichen Ehrengästen aus Politik, Gewerkschaft, AK, Polizei und Wirtschaftskammer, besuchten auch aus Selbstverwaltung, Generaldirektion, Landesstellendirektionen und ehemaligen MitarbeiterInnen die gelungene Jubiläumsfeier.

Erwähnenswert ist auch der Auftritt von Markus Oezelt, welcher der AUVA in einer humorvollen “Kabarettistenmanier” gratulierte.     

Am anschließenden “Tag der offenen Tür” konnten zahlreiche Besucher die Arbeitsstätte ihrer  Angehörigen in Augenschein nehmen. Viele waren überrascht von den vielfältigen Aufgaben der AUVA. 

Neben den kulinarischen Genüssen war auch das Gewinnspiel ein großer Erfolg. Folgende Gewinne wurden verlost:

Gutschein Alpenhotel Gösing für 2 Pers., 2 Nächte: Wittmann Stefanie

Gutschein Moorheilbad Harbach       ”                 ”         : Weber Gabriela

Gutschein f. 2 Tageskarten Römertherme Baden: Sturmlechner Hannelore

1 CD: Taus Karin

Bücher: Dieter Hochwartner, Birgit Hochwartner, Gram Martin, Roland Wild, Thomas Straub, Claudia Rauschmayer und Susanne Ambros.     GRATULATION

Rechtsschutzversicherung

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Für alle Kolleginnen und Kollegen der Landesstelle Wien wurde eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.  Der Anspruch entsteht nach Ablauf der 1. Befristung.

Die Verträge wurden mit der Wr. Städtische und der Generali Versicherungs AG abgeschlossen. Die Zuteilung zu Ihrer Versicherung erfolgt durch den Betriebsrat.

Der Versicherungsschutz beinhaltet:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete (nicht als Vermieter oder Verpächter)
  • Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht

 

Für weitere Rückfragen (Zuteilung, Pol.Nr.) stehe ich gerne zur Verfügung.

A. Goblirsch

BRV

Gesundes Führen

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„Gesundes Führen“ klingt harmlos und leicht durchführbar. In Wahrheit jedoch ist es eine Kunst, die den Führungskräften Einiges abverlangt, allem voran Offenheit und eine große Portion Gespür für die Befindlichkeit der Mitarbeiter.

Führungskräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit ihrer Mitarbeiter: durch Vorbildfunktion und durch einen offenen Führungsstil. – istockphoto.com

Gesundheit ist kein Unternehmensziel: „Dennoch ist der Fokus auf diesen Bereich unbedingt notwendig, denn ohne gesunde Mitarbeiter ist keine Produktivität möglich“, sagt IBG-Geschäftsführer Dr. ­Gerhard Klicka. Doch was bedeutet es eigentlich, gesund zu führen? Hier geht es um weit mehr als um das Bereitstellen von gut gefüllten, frischen Obstkörben oder das Anbieten von günstigen Massage-Angeboten gegen arbeitsbedingte Verspannungen. Gesund führen jene Führungskräfte, die ihren Mitarbeitern mit viel Aufmerksamkeit entgegentreten, ein Gefühl für deren Befinden entwickeln und auch entsprechend handeln. Wer vermutet, dass dies ein Kinderspiel sei, der irrt. Vielmehr handelt es sich um einen Balanceakt, in dem die Führungskraft – gleich einem Dirigenten – das ganze Orchester im Griff hat, ohne aber den Blick auf den einzelnen Musiker zu verlieren, meint Klicka.

Heute schon gelobt?

Um welche Eigenschaften handelt es sich nun genau? „Wertschätzung, Interesse, Durchschaubarkeit und Offenheit zählen zu den Eigenschaften, die Mitarbeiter von ihrem Chef unbedingt brauchen“, sagt Dr. Anne Matyssek, Psychologin, Psychotherapeutin und Lehrbeauftragte an der Leibnitz-Universität Hannover. Diese Qualitäten sind so elementar, dass kranke Mitarbeiter durch sie sogar gesund werden können: „Ja, Führungskräfte können gesund machen“, ist Matyssek überzeugt und verweist auf eine 2005 in Zürich durchgeführte Studie: „Pro Jahr gibt es zwei Fehltage weniger, wenn der Chef lobt, sich Zeit für seine Mitarbeiter nimmt.“ Erstaunlich auch das Ergebnis einer vom Autokonzern VW durchgeführten Untersuchung aus dem Jahr 2001: Hier wurden Führungskräfte versetzt und ausgetauscht und das Ergebnis war verblüffend: Die Vorgesetzten nahmen ihre Krankenstände mit, jene in vorher „gesunden“ Abteilungen stiegen und umgekehrt.

Innerliche Kündigung

Sehr oft kommt es auch zu Verwechslungen: Vorgesetzte glauben, dem Mitarbeiter mit Therapie-Vorschlägen und Überschütten von Tipps dienlich zu sein. Dem ist aber nicht so. Ganz im Gegenteil: „Derartige Verhaltensweisen – genauso wie das Stellen von Diagnosen – kommen beim betreffenden Mitarbeiter ganz schlecht an und sind in jeder Hinsicht kontraproduktiv“, sagt Matyssek.   
Eine weitere, für die Chef-Mitarbeiter-Beziehung nicht förderliche Eigenschaft ist der so genannte Anerkennungsgeiz: Vorgesetzte glauben mitunter, zu viel Lob könne dazu führen, dass die Mitarbeiter ihre Hände in den Schoß legen und weniger schnell arbeiten. Sehr oft sei auch das Phänomen zu beobachten, dass Chefs durchaus gesund führen können, dies aber nur bei einem Teil der Mitarbeiter tun: „Lachen Sie nicht nur mit Ihren Lieblingen“, rät Matyssek. Dies könne dramatische Auswirkungen auf das Betriebsklima haben, wie zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Psychologin demonstrieren. Sehr anschaulich ist jener Fall, wo ein Firmenchef sich besorgt an sie wandte. „Was führte zum schlechten Betriebsklima?“ ‒ war die Frage, die Matyssek beantworten sollte. In dem Unternehmen arbeiteten vier Männer und sechs Frauen, von denen vier „leider die falsche Haarfarbe“ hatten. „Die anderen waren blond, und für den Außenstehenden war sehr schnell klar, was dort ablief: Der Chef flirtete und lachte einzig und alleine mit den zwei blonden Damen, die anderen ignorierte er. Die fühlten sich nicht wahrgenommen, und dieser Umstand führte zu der fatalen Situation, dass diese Mitarbeiterinnen die Arbeit boykottierten und sich dem Unternehmen in keiner Weise zugehörig fühlten: sie hatten innerlich bereits gekündigt“, erzählt Matyssek. Natürlich sei es nicht immer möglich, alle in gleicher Art und Weise zu mögen ‒ ein Chef sollte aber in der Lage sein, eine gewisse emotionale Qualität des Kontakts so gut wie möglich allen Mitarbeitern entgegenzubringen: Ein guter Chef ist einer, der sich kümmert. Dass Zuwendung gegenüber den Mitarbeitern möglich ist, dafür brauche es letztendlich aber auch gesunde Vorgesetzte: Ein Chef kann nur dann gut führen, wenn er selber achtsam mit seiner Gesundheit umgeht: „Bei sich selbst beginnen – das ist nicht nur der vielversprechendste und authentischste Weg zu mehr Wohlbefinden im Betrieb, es ist der einzige.“
Dr. Rudolf Karazman, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, betont in diesem Zusammenhang noch eine weitere Dimension. Er ist überzeugt, dass gesunde Führung dort passiere, wo Mitarbeiter ihre persönliche Größe leben können: „Wir Menschen sind auf Größe, auf Größerwerden angelegt.“
Ungesundes Führen vernichtet Arbeitspotenzial
Jährlich gehen der Wirtschaft fünf bis neun Prozent an effizienter Arbeitszeit durch sozial ungeeigneten Umgang mit bzw. unter Mitarbeitern verloren: „Unternehmer verlieren dadurch zwischen 23 und 44 Minuten Arbeitspotenzial pro Mitarbeiter und Tag“, sagt Dr. Dietmar Schuster von der Wirtschaftskammer Österreich. Die Chronifizierung psychischer Erkrankungen führe zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden. Die Krankenstände nehmen ständig zu. Laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sind die aufgrund von psychiatrischen Erkrankungen hervorgerufenen Erwerbsunfähigkeitspensionen seit 1995 um über hundert Prozent gestiegen.
Umso wichtiger sei es – neben Ernährung, Bewegung und der Gelegenheit zur Entspannung –, die soziale Gesundheit in den Betrieben zu fördern. Diese bilde ein Dach über die anderen drei Säulen der Gesundheit – physisch, psychisch, mental. Dass sich betriebliche Gesundheitsförderung auszahlt, dies beweisen auch zahlreiche Studien. Auf Grund ihres nachhaltigen Ansatzes bewirke sie eine Senkung der Krankenstände um bis zu 25 Prozent, und der Return on Investment durch entsprechende Maßnahmen liege zwischen 1:2,5 und 1:10,1. „Erfolgreich umgesetzte Gesundheitsprogramme machen sich durch niedrigere Fluktuationsraten, eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeiter, ein besseres Betriebsklima und eine steigende Produktivität bemerkbar“, so Schuster.

Wertschätzung, Inter­esse, Durchschaubarkeit und Offenheit zählen zu den Eigenschaften, die Mitarbeiter von ihrem Chef unbedingt brauchen.

SOZIALFONDSANTRÄGE

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Ab sofort werden die Anträge für Aus- und Weiterbildung,

sowie für Kinderunterbringung entgegengenommen.

Anmeldeschluß: 3.12.2012

Richtlinien

für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds unter dem Titel
” Aus- und Weiterbildung”

(2012)

 Anerkennung aller Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die im Zusammenhang mit der bei der AUVA ausgeübten Tätigkeit (weite Auslegung) stehen.

 Antragstellung:

 Antrag auf Gewährung einer freiwilligen sozialen Zuwendung können MitarbeiterInnen stellen, die vor 1.7.2012 in die AUVA eingetreten sind und zum Zeitpunkt der Tagung des SF-Komitees (14.1. bis 16.1.2013) in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen.

 Ersetzt werden: 

  1. Kurse  – inklusive PC- und Sprachkurse, sowie Prüfungen im Hauptverband
    Seminare
    Kongressgebühr
    Persönlichkeitsbildende Kurse nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden. Anträge auf Coaching werden im Einzelfall geprüft und entschieden. (eine detaillierte Seminarbeschreibung – Inhalt, Seminarziel und ggf. eine Begründung des zuständigen Betriebsrates – ist unbedingt erforderlich)
    Kurse, welche in der im Anhang beigefügten Negativliste angeführt sind, werden grundsätzlich nicht genehmigt.
    Studienberechtigung/Maturareife

 Unterbringung – Hotel –              Inland max. EUR 90,00 pro Nacht

Nächtigung/Frühstück                 Ausland max. EUR 130,00 pro Nacht

                                                           Liegewagen statt Hotel                        Differenzzahlungen, die im Rahmen mit der AUVA-Reiseabrechnung entstehen bis zur maximalen Zuschusshöhe – eine detaillierte Reisekostenabrechnung und eine Kopie der Hotelrechnung ist beizulegen. 

                                       

  1. Reisekosten
    Inland: Bahnfahrt II. Klasse, mit Beleg auch I. Klasse

Europa: Bahnfahrt I. Klasse bzw. mit Rechnung Flug bis max. doppelte I. Klasse-      Bahnfahrt
Sonstiges Ausland: Flug gegen Rechnungsvorlage.

Reisekosten werden nur  innerhalb Europas übernommen.

Reisekosten für Kurse am Wohn- bzw. Dienstort werden nicht übernommen.  

 Unterrichtsmaterial bis max. EUR 150,00, wenn der Zusammenhang mit dem Seminar bzw. einer nachgewiesenen Ausbildung klar gegeben ist.

 Als Nachweis zu erbringen sind:

        Fahrtspesenaufstellung – genau und nachvollziehbar

        Teilnahmebestätigung (in Kopie) – wenn für das laufende Jahr keine  Teilnahmebestätigung durch die Ausbildungsstätte ausgestellt wird, kann durch den örtlichen Betriebsrat eine schriftliche Bestätigung, dass der Kurs laufend besucht wird, an das SF-Komitee erfolgen (Beilage zum Antrag). Die Kontrolle erfolgt über den örtlichen Betriebsrat. Grundsätzlich soll die Antragstellung im selben Jahr, in dem die Zahlung stattfindet, erfolgen. Weicht die Antragstellung vom Ausbildungszeitraum ab, ist das vom örtlichen Betriebsrat schriftlich zu begründen.

        Zahlungsnachweise
(= Rechnung,  Zahlungsbestätigung, Umsatzliste bzw. Kontoauszug)
sind in Kopie beizulegen (Originale werden nicht retourniert). Aus den Bestätigungen muss eindeutig hervorgehen, dass der Betrag tatsächlich abgebucht/bezahlt wurde (z. B. bei Einzahlung mittels Telebanking bzw. SB-Auftrag). Bei Kursen, die die Höchstzuschussgrenze überschreiten und in mehreren Modulen/Semester abgehalten werden, sind Teilrechnungen vorzulegen. 

 à Anträge von in Karenz befindlichen MitarbeiterInnen

 Um einen Zuschuss aus dem Titel “Aus- und Weiterbildung” kann in Karenz angesucht werden, allerdings nur im Jahr der Karenzierung (Sonderurlaub, Eltern-, Bildungskarenz etc.), d. h. der/die  Mitarbeiter/Mitarbeiterin muss in diesem Kalenderjahr in einem aufrechten aktiven Dienstverhältnis gestanden haben.

         Anträge von MitarbeiterInnen, welche teilzeitbeschäftigt sind

 Grundsätzlich wird der Maximalzuschuss von € 900,– gewährt. Sollte jedoch das Budget nicht ausreichen, wird der Zuschuss für Teilzeitkräfte nach tatsächlichem Stundenausmaß aliquot berechnet.

 Der örtliche Betriebsrat hat die Anträge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen!

 

Unvollständige und nicht ausreichend bestätigte Anträge werden nicht behandelt!

 

 Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden. Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

  • Antrag auf Gewährung einer freiwilligen sozialen Zuwendung (Aus- und Weiterbildung) ZBR-4-07/2012e
  • Fahrtkostenaufstellung ZBR-4A-07/2012e

Formulare werden in den nächsten Tagen im Intranet veröffentlicht oder sind beim örtlichen Betriebsrat erhältlich.

Alle Zuschussbeträge können nach Maßgabe der vorhandenen Sozialfondsmittel mit prozentuellen Zuschlägen oder Abschlägen nach sozialen Gesichtspunkten angepasst werden. Die Gewährung des Zuschusses wird individuell vom Komitee entschieden.

 Höchstzuschuss pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin: EUR 900,00

 Erläuterungen

für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds unter dem Titel KINDERUNTERBRINGUNG

(2012)

Antragstellung:

 Antrag auf Gewährung einer freiwilligen sozialen Zuwendung können MitarbeiterInnen stellen, die vor 1.7.2012 in die AUVA eingetreten sind und zum Zeitpunkt der Tagung des SF-Komitees (14.1. – 16.1.2013) in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen.

        Wenn ein(e) MitarbeiterIn den Antrag ohne den Einkommensnachweis des/der Ehe- bzw. Lebenspartners/in einreicht, fällt er/sie automatisch in die Klasse III.

       Zuschuss für Essensbeitrag kann nicht gewährt werden.

Die Antragstellung hat für das laufende Kalenderjahr (Jänner – Juni  und September – Dezember oder Jänner – Dezember) zu erfolgen (nicht das Schuljahr).

Zuschüsse können nur für die Dauer eines aufrechten Dienstverhältnisses beantragt bzw. zuerkannt werden.

 Wird ein Kind nur während eines Teiles des Jahres untergebracht, wird aliquot pro Monat 1/12 des Jahresbetrages gewährt.

 Eine Zuschussgewährung erfolgt grundsätzlich nur bei Unterbringung in einer(m) privaten oder öffentlichen Krabbelstube, Kindergarten, Hort, Internat oder bei einer offiziellen Tagesmutter (Nachweis darüber ist vorzulegen).

 Voraussetzung für nicht offizielle Tagesmütter/-väter: Alleinverdiener im Schicht-/ Wechseldienst bzw. wenn beide Elternteile im Schicht-/Wechseldienst sind, jedoch keine Verwandtschaft und keine Gefälligkeitsbestätigungen der Verwandten. Der örtliche Betriebsrat ist hier beauftragt nachzufragen und diese Anträge zu prüfen.

Anträge für die Übernahme von Betreuungskosten für behinderte Kinder können eingebracht werden, wenn gleichzeitig auch der Nachweis erbracht wird, dass erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. (Hier gibt es keine Altersgrenze).

 Mietkosten für Studenten können nur dann anerkannt werden, wenn am Wohnort ein Studium nicht möglich ist und die tägliche Hin-/Heimfahrt nicht zumutbar erscheint. Die Zumutbarkeitsgrenze orientiert sich an der Pendlerpauschale.  Inskriptionsbestätigungen sind beizulegen (Beispiel für 1 Jahr: Wintersemester 2011/2012, Sommersemester 2012 und Wintersemester 2012/2013), ebenso Bestätigung vom Finanzamt über Bezug der Familienbeihilfe unter Anlehnung an das öffentliche Recht. Vom Antragsteller ist der Mietvertrag vorzulegen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Antragsteller die Miete bezahlt. Als Nachweis ist eine Kopie des Meldezettels vom Studenten dem Antrag beizulegen.

 Schüleraustausch und Studienreisen werden nicht berücksichtigt!

 Wenn das Kind nicht den Namen des Antragstellers trägt, ist eine Erläuterung des Familienstandes notwendig. Bei Pflegekindern ist ein entsprechender Nachweis dem Antrag beizulegen.

 Es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller tatsächlich für die Kosten aufkommt (vor allem bei geschiedenen oder ledigen Vätern/Müttern soll entweder aus einem Zahlungsbeleg nachvollziehbar sein, dass der Vater/die Mutter die Kosten übernimmt oder von der Kindesmutter/dem -vater die zusätzliche Zahlung zu den Alimenten bestätigt werden). Schulgeld (ausgenommen Internatskosten) einer Privatschule wird nicht ersetzt.

Als Zahlungsnachweis muss ein Beleg vom 1. und 2. Halbjahr beigelegt werden.

 Bei Bareinzahlung ist dies vom Kindergarten, Krabbelstube etc. auf der Besuchsbestätigung von den obgenannten Institutionen bestätigen zu lassen. Ansonsten ist eine ausführliche schriftliche Begründung des örtlichen Betriebsrates notwendig, weshalb kein Zahlungsnachweis vorhanden ist.

Erfolgte die Einzahlung mittels Telebanking bzw. SB-Auftrag/Überweisung ist ein entsprechender Kontoauszug in Kopie beizulegen. Selbst ausgedruckte Kontoauszüge (Umsatzlisten), wo eindeutig hervorgeht, dass der Betrag abgebucht wurde, werden akzeptiert.

Wenn am Gehaltszettel vom Oktober “Alleinverdiener – nein” steht und am Antragsformular “Alleinverdiener” angekreuzt ist oder wenn “ledig” oder  “geschieden” angekreuzt ist und kein Alleinverdiener ersichtlich ist (z. B. Lebensgemeinschaft oder wenn über Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt wird), dann ist ebenfalls vom örtlichen Betriebsrat eine Erklärung nötig.  Der örtliche Betriebsrat ist hier beauftragt, nachzufragen und diese Anträge zu prüfen.

 Um einen Zuschuss aus dem Titel “Kinderunterbringung” kann in Karenz angesucht werden, allerdings nur im Jahr der Karenzierung (Sonderurlaub, Eltern-, Bildungskarenz etc.), d. h. der/die  MitarbeiterIn muss in diesem Kalenderjahr in einem aufrechten aktiven Dienstverhältnis gestanden haben.

 Internatskosten werden bis einschließlich des Schuljahres, in dem das Kind des Antragstellers das 24. Lebensjahr vollendet,  übernommen – vorausgesetzt diese werden vom Lehrherren oder einer anderen etwaigen Stelle nicht ersetzt. (Bestätigung vom Finanzamt über Bezug der Familienbeihilfe ist beizulegen).

Tagesferienbetreuung (mit Rahmenprogramm wie z. B. Sprach- oder Sportunterricht als Tagescamps) wird bis zum Ende der Pflichtschule (9. Schuljahr) akzeptiert. Feriencamps mit Nächtigungen können nicht akzeptiert werden.

 Gemeinsame Eltern/Kind Betreuungs- und Beschäftigungsangebote können nicht unterstützt werden.

 Der örtliche Betriebsrat hat die Anträge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen!

 

Unvollständige und nicht ausreichend bestätigte Anträge werden nicht behandelt!

 

Die Gewährung des Zuschusses wird individuell vom Komitee entschieden.

 

Die einzelnen Zuschussbeträge können nach Maßgabe der vorhandenen Sozialfondsmittel mit prozentuellen Zuschlägen oder Abschlägen nach sozialen Gesichtspunkten angepasst werden.

 

 Es sind ausnahmslos die vom Zentralbetriebsrat aufgelegten Formulare zu verwenden. Folgende Formulare stehen zur Verfügung:

 Antrag auf Gewährung einer freiwilligen sozialen Zuwendung (Kinderunterbringung) ZBR-6-07/2012e

  • Antrag auf Gewährung einer freiwilligen sozialen Zuwendung (Studentinnen/Studenten) ZBR-7-07/2012e
  • Bestätigung für z.B. öffentlichen Kindergarten, Hort, etc. ZBR-6A-09/2012e
  • Bestätigung für inoffizielle Tagesmutter/-vater ZBR-6B-09/2012e

  Formulare werden in den nächsten Tagen im Intranet veröffentlich oder sind beim örtlichen Betriebsrat erhältlich.

Sommerfest

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Am 14.9.2012 ab 17.00 Uhr findet unser Sommerfest statt.

Das Lokal WAKE UP befindet sich direkt an der Neuen Donau-

Am Wehr 1 . und ist mit der U 2, Station Donaustadtbrücke, erreichbar.

Direkt bei der U-Bahn Station befindet sich eine Park & Ride Anlage.

Kosten: Euro 3,00 für 24 Stunden.

Wir freuen uns auf ein geselliges Beisammensein!

Sommerfest 2012