Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir freuen uns im September über ein bisserl mehr Netto vom Brutto .
Steuerreform ab September wirksam
Ab September wird die vorgezogene Steuerreform wirksam. Die Senkung wird rückwirkend bereits mit 1. Jänner 2020 wirksam und für bereits versteuerte Gehälter wird es eine entsprechende Rückerstattung im September geben.
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer: Einkommensteile von 11.000 bis 18.000 Euro wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 Prozent besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 Prozent gesenkt. Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu 1,6 Mrd. Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Auszahlung eines Kinderbonus: Im September 2020 wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.
Erhöhung der SV-Rückerstattung: Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher 300 Euro auf 400 Euro angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020.
Das Service steht allen Interessierten auf der Website des Finanzministeriums unter bmf.gv.at/rechner zur Verfügung.
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
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Hier gibt es die entsprechende APA Meldung dazu.
BRV Harald Platteter