Arbeitszeit – Sommerregelung LW

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Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Auf Antrag des Betriebsrates konnte mit der Direktion der LW folgende Sommerzeitregelung erreicht werden:
In Abänderung von Punkt 111.2 Z 3. der Betriebsvereinbarung über eine gleitende Arbeitszeit wird die Blockzeit an Arbeitstagen mit einer hohen Hitzebelastung im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08.2014 von 09:00 bis 13:00 Uhr festgesetzt.
Eine hohe Hitzebelastung liegt dann vor, wenn im Raum 307 der Landesstelle Wien um 11 Uhr des jeweiligen Arbeitstages eine Temperatur von mindestens 28 Grad Celsius herrscht.
Die Messung wird täglich von der Personalstelle (WPS) durchgeführt. Diese informiert dann die MitarbeiterInnen durch ein entsprechendes E-Mail.
Unberührt hiervon bleiben die übrigen Regelungen in der Betriebsvereinbarung über eine gleitende Arbeitszeit, insbesondere die Regelungen über die Rahmenzeit, die Mindestdienstzeit sowie die Funktionszeiten. Des Weiteren bleiben individuell vereinbarte Blockzeiten (z.B. bei TeilzeitmitarbeiterInnen) auch weiterhin unverändert bestehen.
Für etwaige Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Alfred Goblirsch, BRV

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