Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung

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Ein klares Nein zu Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung 

Darin waren sich AUVA und Zentralbetriebsrat einig! Wegen mehrerer aktueller Anlassfälle wurde das Thema auch vom CHANGE Team Kultur aufgegriffen. Schließlich einigten sich AUVA und ZBR auf die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung (BV). Unter Miteinbeziehung von internen und externen ExpertInnen und der Durchforstung von bestehenden BV´s aus anderen Großbetrieben, entstand eine BV, die sich sehen lassen kann! Eingangs wird klargestellt, dass AUVA und ZBR grobes Fehlverhalten wie Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung nicht nur entschieden ablehnen, sondern dass dieses auch sanktioniert wird. Da es oft schwer ist, eine Grenze zu ziehen z. B. zwischen einem normalen Konflikt und Mobbing, werden die oben genannten Fehlverhalten in der BV möglichst genau definiert.

Weiters sollen personelle Strukturen geschaffen werden, die auch dazu geeignet sind, um präventiv tätig werden zu können. Wir haben uns deshalb in der BV darauf verständigt, dass AUVA-weit 5 Präventionsteams eingerichtet und Konfliktlotsen installiert werden.

Präventionsteams: In den 4 Landesstellen und der Hauptstelle werden Präventionsteams gebildet. Sie setzen sich aus einem Arbeitgeber- (Direktor) und einem Arbeitnehmervertreter (Zentralbetriebsrat), einem Arbeitsmediziner und einem Arbeitspsychologen zusammen. In dafür geeigneten Fällen werden auch noch Behindertenvertrauensperson und / oder Gleichbehandlungsbeauftragte/r hinzugezogen. Neben dem oben erwähnten Fehlverhalten ist das Präventionsteam auch für alle Suchtprobleme (s. BV Sucht) und für berufliche Wiedereingliederung (dazu hat ebenfalls das CHANGE Team Kultur ein umfassendes Konzept erarbeitet) z. B. nach Langzeitkrankenständen, zuständig. Das Präventionsteam hat dann die Aufgabe, adäquate Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Palette dabei ist breit, vom Angebot einer Mediation oder Supervision, über Versetzungsvorschläge, die besonders bei Mobbing zielführend sein können, bis hin zu Sanktionen, die für Unbelehrbare bis hin zur Entlassung führen können. Für eine/n KollegIn, die/der temporär oder auch langfristig nicht mehr ihre/seine volle Arbeitsleistung erbringen kann, soll ein adäquater Arbeitsplatz gefunden bzw. auch geschaffen werden. Für den ZBR Prämisse dabei ist, dass das nicht zu Lasten der gesunden KollegInnen eines Bereiches passieren darf.

Das Präventionsteam kann von sich aus tätig werden, ist aber auch Ansprechpartner für jede/n MitarbeiterIn die Hilfe, Unterstützung oder auch nur Rat in allen oben angeführten Belangen sucht. Wie auch beim Fair Play Team, darf die Kontaktierung des Präventionsteams zu keinerlei Nachteile für die Betroffenen führen. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang aber auch die Konfliktlotsen.

Konfliktlotsen: Noch in diesem Jahr sollen in allen Einrichtungen und Dienststellen mehrere Konfliktlotsen eingesetzt werden. Konfliktlotsen sind KollegInnen, die besonders geschult werden, eine hohe Akzeptanz in der Kollegenschaft haben, als Vertrauenspersonen gelten und sich freiwillig für diese Tätigkeit (von sich aus) melden. Sie sollen einerseits Problemfälle erkennen, aber insbesondere erste Ansprechpartner zu den genannten Themen sein. Konfliktlotsen sind keinesfalls dazu da, um eigenständig Probleme zu lösen, sondern vielmehr sollen sie Ratsuchende auf bestehende Möglichkeiten aufmerksam machen und zu kompetenten Stellen (z. B. Präventionsteams, Betriebsrat etc.) verweisen. Konfliktlotsen werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nur mit Einverständnis des / der Betroffenen tätig werden. Wer Konfliktlotse sein will, kann sich ab Herbst dafür bewerben. Bestellt werden die Konfliktlotsen vom örtlich zuständigen Präventionsteam.

Im Herbst soll im Rahmen einer Kick Off Veranstaltung den Mitgliedern der Präventionsteams (Führungskräfte, BetriebsrätInnen, Arbeitsmediziner und –psychologen) die Betriebsvereinbarung nahe gebracht und im Anschluss daran umgesetzt werden.

Sollten Sie nähere Informationen zum Präventions- oder Fair Play Team wünschen, so kontaktieren Sie mich gerne über zentralbetriebsrat@auva.at oder fragen Sie ganz einfach Ihre/n örtlichen Betriebsratsvorsitzende/n – er/sie war in die Verhandlungen mit eingebunden und kennt sich aus in Sachen Fair Play und Prävention!

Die Betriebsvereinbarungen zu Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung und zum Fair Play Team, indem Aufgaben und Kompetenzen detailliert definiert sind, finden Sie übrigens wie alle Betriebsvereinbarungen im AUVA INTRANET.

A. Goblirsch

BRV

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