Fair Play Team – innerbetriebliche Schlichtungskommission

Dieser Beitrag wurde am von in
Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Sehr geehrter Kollege,

Sehr geehrte Kollegin,

an diesen heißesten Tagen im Jahr bleibt Zeit, um Sie, zu aus meiner Sicht weitreichenden Neuerungen / Veränderungen und über andere wichtige Themen aus unserer AUVA zu informieren. So beschloss der AUVA Vorstand im Juni jeweils eine Betriebsvereinbarung zu den Themen innerbetriebliche Schlichtungskommission (Fair Play Team) und „Mobbing, Diskriminierung   und sexuelle Belästigung“. Beide Betriebsvereinbarungen sollen wesentliche Verbesserungen für betroffene KollegInnen nach sich ziehen. – Weiters plant die AUVA unter dem Arbeitstitel „Governance – Modell“ weitreichende organisatorische Änderungen ihrer innerbetrieblichen Organisationsstruktur. – Für viel Diskussionsstoff in einigen Bereichen der AUVA sorgt auch die Dienstanweisung zur Informationssicherheit und eine damit verbundene Verpflichtungserklärung, insbesondere nachdem der Zentralbetriebsrat (ZBR) die Empfehlung ausgesprochen hatte, diese Erklärung nicht zu unterzeichnen. – Auch im Change Team Kultur tut sich einiges, so konnten zu Letzt drei weitere Konzepte verabschiedet werden. – Vor der großen Hitze waren wir mit einer der größten Hochwasserkatastrophen in der jüngeren österreichischen Geschichte konfrontiert, auch zahlreiche Häuser und Keller unserer KollegInnen waren davon betroffen. AUVA und ZBR werden aus dem Sozialfonds Hilfestellung leisten. – Nachdem die AUVA BetriebsrätInnen ihren ZBR für die nächsten 4 Jahre gewählt haben, hat der Wahlkampf zu den Nationalratswahlen begonnen. Im Fokus leider auch unsere AUVA, die seitens der ÖVP mit einer Forderung nach einer massiven Beitragssenkung konfrontiert ist. – All diese Themen finden Sie in der vorliegenden ZBR MitarbeiterInneninformation.

 

Die AUVA interne Schlichtungskommission, das FAIR PLAY TEAM 

Das CHANGE Team Kultur erarbeitete ein Konzept zur Bildung einer innerbetrieblichen Schlichtungskommission, dem sogenannten Fair Play Team (FPT), das schließlich mit der AUVA verhandelt, in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben und im Juli Vorstand beschlossen wurde. Für die nächsten Wochen ist nunmehr die Konstituierung geplant.

Grundgedanke des Fair Play Teams ist, dass sich eine aus Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen paritätisch zusammengesetzte Kommission mit Agenden befasst, die z. B. einen Verstoß gegen das im AUVA Leitbild definierte „Fair Play“ im Umgang Miteinander beinhalten. Das FPT kann von jeder/m einzelnen MitarbeiterIn unbürokratisch (s. unten) kontaktiert werden. Bei Verstößen künftig hin- statt weg zu sehen und Fehlverhalten nicht zu tolerieren, sondern entgegen zu wirken, ist wesentliches Ziel des FPT. Alle eingebrachten Anliegen müssen behandelt und auch beantwortet werden. Ausnahme: Um Denunzierungen nicht Tür und Tor zu öffnen, werden anonym eingebrachte Anliegen nicht behandelt. Bei z. B. Einsprüchen gegen Dienstbeschreibungen wird das FPT von sich aus tätig. Dennoch ist davon betroffenen KollegInnen hiermit empfohlen, das FPT auch persönlich zu kontaktieren und ihre/seine Sicht der Dinge darzulegen.  

Womit befasst sich das Fair Play Team (beispielhaft):

  • Versetzungen – auch Versetzungswünsche von KollegInnen
  • Einspruch zu Dienstbeschreibungen
  • Beschwerde gegen Vorgesetzte oder KollegInnen
  • arbeitsrechtlichen Streitfragen – bevor das Arbeits- und Sozialgericht kontaktiert wird, soll im Interesse beider Seiten eine innerbetriebliche Lösung angestrebt und gefunden werden
  • Interpretationsfragen zu Betriebsvereinbarungen
  • Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes – bevor es zu einer Aberkennung kommen kann, muss das FPT verpflichtend damit befasst werden

Kompetenzen des Fair Play Teams:        

  • Dem FPT sind alle für eine bestimmte Angelegenheit notwendigen Unterlagen (z. B. Personalakt, Korrespondenz etc.) zur Verfügung zu stellen
  • Das FPT hat das Recht, Personen, die in eine Angelegenheit involviert sind, zu laden. Wird der Einladung nicht nachgekommen so handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung, die Konsequenzen nach sich zieht.
  • Nach Prüfung einer Angelegenheit erarbeitet das Fair Play Team Empfehlungen, entweder direkt an den Generaldirektor bzw. an den / die zuständige/n LandesstellendirektorIn, oder ggf. an den Vorstand.
  • Empfehlungen können beispielsweise Verwarnungen, verpflichtende Schulungen, aber auch weitreichende disziplinären Maßnahmen beinhalten.
  • Empfehlungen können aber auch Positionierungen z. B. zur beabsichtigten Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes oder zum Einspruch zu einer Dienstbeschreibung beinhalten.

Zusammensetzung des AUVA Fair Play Teams:                       

Das Fair Play Team setzt sich aus 3 Arbeitgebervertreter und 3 ZentralbetriebsrätInnen zusammen. Um auch, wenn ein Mitglied z. B. krank oder auf Urlaub ist, möglichst rasch tätig werden zu können, ist für jedes Mitglied auch ein Ersatzmitglied zu benennen. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen einem Arbeitgebervertreter und einem Zentralbetriebsrat. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und hat z. B. auch die Möglichkeit, ein FPT Mitglied in einer bestimmten Angelegenheit als befangen zu erklären und von einem Ersatzmitglied vertreten zu lassen. Die Mitglieder werden vom Generaldirektor bzw. dem Zentralbetriebsrat bestellt und ggf. abberufen. – Aktuelle Mitglieder des FPT sind:

Arbeitgeber:                                                                                                Zentralbetriebsrat:

Dir. Dr. Helmut Köberl (FVZ / Personaldirektor)                        ZBRV  Wolfgang Gratzer (RW)

Dir. Mag. Marina Pree-Candido (LS Linz)               ZBRV Stv. Martina Kronsteiner (UKH Linz)

Dir. Mag. Alexander Bernart (FVZ / HVB)                      ZBRV Stv. Alfred Goblirsch (LS Wien)

je 3 zu benennende Ersatzmitglieder

Entscheidungsfindung des Fair Play Teams:    

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen sich oft diametral entgegen. Wie soll / kann es nun bei einer paritätisch besetzten Kommission zu einer mehrheitlichen Entscheidung kommen? Nun, die Mitglieder des Fair Play Teams haben die Aufgabe, Dinge objektiv und nicht nach Interessensgrundsätzen zu durchleuchten und zu bewerten. Es soll über eine Angelegenheit so lange diskutiert werden, bis ein mehrheitlicher Beschluss erreicht wird. Daraus resultierend wird eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet. Kann keine Einigung erzielt werden, erstellt das FPT zwei Empfehlungen, Vorstand oder Generaldirektor entscheiden, welcher der Empfehlungen sie nachkommen.

Wie kann das Fair Play Team kontaktiert werden?:      

Grundsätzlich sollte das Fair Play Team nach Information des unmittelbaren Vorgesetzten oder über den Betriebsrat kontaktiert werden. Es ist allerdings auch möglich, dass sich jeder Beschäftigte ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an das FPT wendet. Hier wird man allerdings angeben müssen, warum man den eigentlich vorgesehenen Weg nicht eingehalten hat. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn es gerade der Vorgesetzte ist, über den man sich beschweren will. Man kann seine Anliegen an das FPT über jedes der sechs ordentlichen Mitglieder (s. oben) einbringen. Verwendet man die noch einzurichtende Mailadresse fairplay@auva.at bekommt jedes FPT Mitglied Ihr Anliegen übermittelt und es wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen.

Das Fair Play Team berichtet übrigens regelmäßig über seine Tätigkeit dem Vorstand, schließlich ist es auch Ziel – unter Einhaltung des Datenschutzes – z. B. Fehlverhalten künftig transparent zu machen.

A. Goblirsch

BRV

Schreibe einen Kommentar