Betriebliche Gehaltsumwandlung

Dieser Beitrag wurde am von in
Betriebsratsinfo veröffentlicht.

 

Die betriebliche Gehaltsumwandlung ist eine der zahlreichen Varianten betrieblicher Altersvorsorgeformen (im weiteren BAV). Zur BAV gehören auch  z.B. die Abfertigung-Neu, die Firmenpension, die betriebliche Kollektivvorsorge sowie die Partners- und Managementverträge.

 

Der §3(1) 15a EStG 1988 wird vom Grundprinzip „der Arbeitgeber tut was Gutes für den Arbeitnehmer“ geleitet. Es gibt zwei Formen dieser Art von BAV, die eine wird durch Gehaltserhöhung und die andere durch Gehaltsumwandlung finanziert.

 Unser Anbot  an die Landesstelle Wien der AUVA betrifft nun die BAV durch Gehaltsumwandlung (wird auch als Gehaltsswitch genannt).

 Die BAV bedeutet den einzelnen Arbeitnehmern € 300,- jährliche Ansparung (z.B. 12mal € 25,-). Der Finanzierungsbetrag ist abhängig vom Bruttogehalt (Grenzsteuersatz) des einzelnen Mitarbeiters.

 Beispiel:

Bruttolohn                                         1.500,-                  1.500,-

SV-Beiträge                                         -270,-                  -270,-

Bemessungsgrundlage                 1.230,-                  1.230,-

Zukunftssicherung                                                            -25,- (Grawe Pensionsversicherung)

Lohnsteuer                                         -117,17                 -107,59

Gehalt netto                                     1.112,83               1.097,41

Differenz                                                           € 15,42

 Dies bedeutet de facto, dass der Arbeitnehmer im obigen Beispiel rund € 15,00 € monatlich zahlt und dennoch um 25,-€ anspart.

Ein Mitarbeiter im Alter von 35 wendet insgesamt netto € 5.550,- für die BAV auf und erhält dafür € 16.909,- (nach 30 Jahren Laufzeit) zum Pensionsantritt vom Grawe ausbezahlt. Dies entspricht einer Sparbuchverzinsung von 8,62%.

 Formale Abwicklung:

1.)    Rahmenvereinbarung mit Arbeitgeber abschließen. Diese Vereinbarung gibt es schon zwischen AUVA und GRAWE.

2.)    Bedarfsanalyse mit den einzelnen Mitarbeitern durchführen (wird von Grawe Mitarbeiter erledigt)

3.)    Wenn Bedarf besteht, so Einzelvereinbarung mit den einzelnen Mitarbeitern ausfüllen, und an die Grawe weiterleiten (wird von Grawe Mitarbeiter erledigt) (siehe Beilage).

4.)    Grawe Switch unterfertigen (liegt bei ihrem Betriebsrat, Herrn Goblirsch).

 Zur GRAWE-Pensionsversicherung selbst:

Klassische Kapitallebensversicherung  mit Rententarif (ohne Ablebenssumme). Garantierte 1,75% Mindestverzinsung, Auszahlung KEst- und Est-frei Kapitalauszahlung oder monatliche Rente frei wählbar. Die Grawe erwirtschaftet heuer 3,75% Verzinsung für ihre Kunden.

 Zusammengefasst:

Betriebliche Vorsorge – Steuerfreie Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 Zi. 15a

 Mit der steuerfreien Zukunftssicherung gem. § 3 Abs. 1 Zi 15a bietet der Staat jedem Arbeitgeber die Möglichkeit, seine Mitarbeiter in der Pensionsvorsorge zu unterstützen. Zuwendungen zu einer Zukunftsvorsorgemaßnahme bleiben dabei bis zu einer Höhe von € 300 jährlich steuerfrei.

 Vorteile für den Arbeitgeber

-Aufwandsneutralität (keine Kosten)

-Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen

-Schaffung eines finanziellen Vorteils für den Arbeitnehmer

-Motivationsinstrument

-wenig Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Arbeitnehmer

-Pensionsvorsorge und Absicherung der Hinterbliebenen

-Lohnsteuerfreiheit der einbezahlten Prämien

-Wahl der Auszahlungsform (einmalige Kapitalabfindung oder Rente)

-Kapitalertragssteuerfrei

-keine Minderung gesetzlicher Ansprüche

-Kollektivvertragsmindestlohn stellt für Gehaltsumwandlung kein Hindernis dar.

 

Bei Fragen komme ich, Kundenberater  Frau Mag. Maria Füzy, gerne persönlich zur Landesstelle Wien der AUVA und stellen das Konzept an die Verantwortlichen und Ihren MitarbeiterInnen dar.

 Mit freundlichen Grüßen
Mag. Maria Füzy


Grazer Wechselseitige Versicherung AG

Kundencenter Stadthalle

Camillo-Sitte-Gasse 1

1150 Wien, Austria
Tel.:      +43 1 7862177 DW 1605

            +43 664 88 355 460

Privat    +43 676 43 1 6090

            +36 20 40 38 316
Mail:     maria.fuezy@grawe.at
Web:    www.grawe.at

 

FN 37748m, Landes- als Handelsgericht Graz

Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie dieses E-Mail ausdrucken!

Schreibe einen Kommentar