Pflegefreistellung

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Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird mit Jänner 2013 ausgeweitet. Ab sofort steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist).

Auch „neue“ Partner in Patchworkfamilien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also Partner, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Hier gehts zum vollständigen Artikel der Arbeiterkammer

A.Goblirsch

BRV

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